Anfängerfrage Inso und Sozialversicherungsbeiträge

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    eine Anfängerfrage zur Inso
    (ich mache kein kein Inso-Recht, habe hier aber eine gesetzliche Betreuung, wo es eine Rolle spielt)

    Betreute ist schon länger in der Inso.
    RSB wird sein in 2017. Betreute bezieht seit kurzem EU-Rente.
    Nun hat die Rentenversicherung eine Anhörung gemacht, weil eine Krankenkasse offene Forderungen mit der EU-Rente verrechnen will (§§ 51, 52 SGB I).

    Die Fragen lauten nun:
    1.
    Gehen nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge aus einer früheren selbständigen Tätigkeit auch mit der RSB unter? (meiner Meinung nach nicht)

    2.
    Muss der Sozialleistungsträger seine Forderungen genauso wie alle anderen Gläubiger angemeldet haben? Was passiert, wenn er es nicht getan hat (das ist nach der Ansicht des Insolvenzverwalters so der Fall gewesen)?

    Wie gesagt, ich habe keine Ahnung, der Insolvenzverwalter ist an der ganzen Sache dran....

    Aber ich würde mich gerne mit euch austauschen.

    Danke fürs Mitdenken!

    Gruß,
    c.

  • zu 1.:

    Falls Arbeitnehmerentgelte vorenthalten wurden (§ 266a StGB) und das so angemeldet wurde, wird das nicht von der RSB erfasst (§ 302 InsO a.F.). Für alles andere gibt es RSB.

    zu 2.:

    Ich verstehe die Frage nicht. Für die Verrechnung ist meines Erachtens ferner irrelevant, ob und was angemeldet wurde.

    Zur Verrechnung bei laufendem Insolvenzverfahren siehe etwa Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09.

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