Folgender Fall liegt mir vor:
Die Grundstückseigentümer haben nach § 8 WEG Teileigentum aus zwei Teileigentumseinheiten bestehend gebildet. Teilungserklärung und Aufteilungsplan wurden Anfang Januar vom Notar mit dem Antrag auf Eintragung eingereicht, einige Tage später ein Kaufvertrag mit dem Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung an einer der beiden Teileigentumseinheiten.
Neben einigen Punkten in der Gemeinschaftsordnung möchte ich beanstanden, dass im Aufteilungsplan nicht alle Räume eine Ziffer enthalten, da m.E. nicht für alle Räume klar ist, ob sie im Sonder- oder Gemeinschaftseigentum stehen. Nähere Beschreibungen (wie z. Bsp. "alle Räume, grün umrandet etc.) in der Teilungserklärung finden sich insoweit nicht.
Wie gehe ich jetzt mit der einzutragenden Vormerkung um in meiner Zwischenverfügung (m.E. keine Aufklärungsverfügung) den Aufteilungsplan betreffend ? Müssen die Berechtigten der Änderung zustimmen ?
Es wird ja keine neue Urkunde folgen, sondern ein geänderter/ergänzter Aufteilungsplan. Es ändert sich m.E. doch das Vertragsobjekt selbst, so dass der Kaufvertrag auch neu zu fassen wäre.
Für Einschätzungen bin ich dankbar.