Ladung zum Strafantritt / Berlin / Gnadengesuch

  • Danke Dirk!
    Das hatte ich mir zwischenzeitlich auch so gedacht. Wie schnell entscheiden die sowas, soll ich am ursprünglichen Termin der Ladung zum Strafantritt festhalten?

    Einmal editiert, zuletzt von Fee (7. März 2016 um 15:16)

  • Innerhalb weniger Tage. Ergebnis dann dem VU mitteilen ggf. mit Aufforderung zum sofortigen Strafantritt (sofern die Ladungsfrist bereits abgelaufen ist). So macht es jedenfalls das Jugendgericht bei den kriminellen Gören.

  • Innerhalb weniger Tage. Ergebnis dann dem VU mitteilen ggf. mit Aufforderung zum sofortigen Strafantritt (sofern die Ladungsfrist bereits abgelaufen ist). So macht es jedenfalls das Jugendgericht bei den kriminellen Gören.

    Bin gewillt andernfalls den behelfsweisen 456´er zu bewilligen.

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