Hallo,
habe folgenden Fall: Ehegatten A geb. 1919 und B geb.1930 sind im GB zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft eingetragen. Außerdem handelt es sich um einen Erbhof.
A ist 1965 gestorben. Es gab einen Ehe und Erbvertrag darin steht: Lehnt auf den Tod des einen Ehegatten der Überlebende die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ab, so ist er unbeschränkt zum Alleinerben eingesetzt.
Es gab eine Eröffnungsniederschrift in der festgehalten wird : In besonderer Urkunde habe ich heute die Fortsetzung der Gütergemeinschaft mit (meinen Kindern) abgelehnt. Somit ist A nunmehr Alleinerbin geworden. "Da außer dem in der Höferolle (..)eingetragenen Anerbengut kein nennenswerter Nachlaß meines Ehemannes vorhanden ist, ist die Einsetzung als Alleinerbin dahin zu verstehen, dass ich auch Anerbin des vorgenannten Anerbenguts bin."
Eine Grundbuchberichtigung ist nicht erfolgt.
Jetzt verkauft A den Hof an eine Dritte Person.
Der Notar stellt den Antrag zur Eintragung der Vormerkung. Er beantragt ausdrücklich dass eine Grundbuchberichtigung bzgl. der A nicht erfolgen soll.
Rein Bauchgefühlsmässig hätte ich gesagt ich muss die Frau voreintragen. Nur hilft das Bauchgefühl argumentativ nicht weiter.. Kann mir jemand weiterhelfen?