Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass diese Frage nicht schon einmal behandelt wurde, ich konnte allerdings nichts finden...
Und zwar wurde mir ein Grundschuldbrief vorgelegt um die Pfandhaftentlassung eines mehrerer Grundstücke einzutragen und auf dem Brief zu vermerken.
Soweit war alles okay. Mit der Eintragungsmitteilung wurde der Brief an die Gläubigerin übersandt, die nun mitteilt, weder die Eintragungsmitteilung noch den Brief erhalten zu haben - ein EB wurde somit nicht zurückgereicht.
Gibt es jetzt eine andere Möglichkeit als ein Aufgebotsverfahren bezüglich des Briefes? M. E. nicht. Jedenfalls habe ich aus diversen Kommentierungen zu § 67 GBO nichts gefunden. Die Gläubigerin ist natürlich nicht erfreut...