Liebe Forennutzer,
ich benötige einen Gedankenaustausch bzw. Rat zur Vorgehensweise zu folgendem Sachverhalt:
Eine bestehende Wohnanlage wurde saniert, nach § 8 WEG geteilt und in der Folge die WE veräußert. Der teilende Eigentümer hat bei seinem eigenen Erwerb bestehende Mietverträge übernommen und wegen der Vermietung eines Teils der nach Teilung entstandenen Gemeinschaftsfläche die Änderung der Abgeschlossenheitsbescheinigung (nach Bildung der WE) dahingehend erwirkt, dass die ehemalige Mietfläche als SNR dargestellt und bezeichnet ist. Die Beurkundung und Eintragung der Veränderung wurde zunächst unterlassen, da mögliche weitere Änderungen nicht auszuschließen waren und dann zusammen auf den Weg gebracht werden sollten.
Der teilende Eigentümer hat die künftigen Miteigentümer von der anstehenden, genau definierten Änderung im Kaufvertrag in Kenntnis, sie zur Übernahme verpflichtet und sich Vollmachten erteilen lassen, gem. der geänderten Abgeschlossenheitsbescheinigung die als SNR bezeichnete Teilfläche des Gemeinschaftseigentums unter Bildung von SNR einer bestimmten WE zuweisen zu können sowie die Gemeinschaftsordnung in zwei §§ zu ändern. Die Erklärungen und Änderungen wurden jetzt nach 3 Jahren kraft der Vollmachten beurkundet. Soweit kein Problem.
Aber:
Ausgehend von der Annahme, dass wegen der konkreten Formulierung der Vollmachten in den Verträgen und Bezugnahme auf die geänderte Abgeschlossenheitsbescheinigung der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz erfüllt sei und sich daher die dinglich Berechtigten (Finanzierungsgläubiger) die Kenntnis (und entsprechend auch Billigung) der anstehenden Bildung des SNR und die Änderung der Gemeinschaftsordnung zurechnen lassen müssten, wurden Zustimmungen der Berechtigten gem. §§ 876, 877 BGB nicht erfordert.
War die Annahme so irrig?
Entfaltet die in den Kaufverträgen enthaltene Vollmacht mit Bezug auf die Bestimmung des Umfangs der Änderung nicht doch Wirkung gegen die dinglich Berechtigten? Oder müssen wg. § 5 Abs. 4 WEG nun doch alle dinglich Berechtigten zustimmen?
Bin für einen klärenden Gedanken/Hinweis dankbar.