Eigentumsverzicht und Vorsorgevollmacht

  • Ich brauche mal wieder euren Tipp:
    Mir liegt ein Antrag auf Eigentumsverzicht vor. Die verzichtenden Eigentümer stehen zu je 1/4 im Grundbuch. Es verzichten alle. Einer wird durch die Tochter auf Grund Vorsorgevollmacht vertreten. Die Vollmacht umfasst Vermögensangelegenheiten unter anderem Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz. Wir haben hier darüber diskutiert, ob die Vollmacht damit auch den Eigentumsverzicht umfasst. Bei Erwerb oder Veräußerung gibt es immer eine "Gegenleistung", beim Verzicht aber nicht. Meine Frage: Ist die Vorsorgevollmacht ausreichend oder nicht? Wenn nicht, wie kann man dann das Problem eventuell lösen?

  • An der fehlenden Gegenleistung lässt sich ein etwaiger Mangel der Bevollmächtigung nicht ausmachen, da der Begriff der „Veräußerung“ sowohl entgeltliche, als auch unentgeltliche Rechtsgeschäfte umfasst; die Veräußerung betrifft das Verfügungsgeschäft, nicht die zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarungen wie Kaufvertrag oder Schenkung (vgl. Quack, in: Deutsches Rechtslexikon, Bd. 3, 3. Aufl. 2001, S. 4393; Creifelds, Rechtswörterbuch, 17. Aufl. 2002, S. 1442), zitiert im Gutachten des DNotI. DNotI-Report 16/2011, 121 ff, 122; s. hier:
    http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post947764

    Der Miteigentumsanteil könnte mithin auch verschenkt werden (dann fehlt als Gegenleistung nur die Dankbarkeitsbekundung:)). Bei der Aufgabe des Eigentums wird allerdings die Ansicht vertreten, dass die Verkehrssicherungspflicht des bisherigen Eigentümers jedenfalls dann fortbesteht, wenn er die während seiner Zeit als Eigentümer entstandene Gefahrenlage zu verantworten hat (s. die Nachweise im Gutachten des DNotI im DNotI-Report 21/2014, 163 ff).

    Von daher macht es schon einen Unterschied, (lediglich) zur Veräußerung und nicht auch zum Verzicht auf das Eigentum bevollmächtigt zu sein.

    Enthält die Vollmacht nicht noch andere, das Eigentum betreffende Regelungen ?

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Erst einmal vielen Dank! Es ist eine ganz normale notarielle Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht) mit dem üblichen allgemeinen Text mit beispielhafter und nicht abschließender Aufzählung des Umfangs der Befugnisse.

  • Habe mich eben entschieden den Verzicht in das Grundbuch einzutragen, denn der Notar hat die Beteiligten über die Folgen des Eigentumsverzichtes aufgeklärt und auch dargelegt, dass persönliche Verpflichtungen bestehen bleiben. Somit sind dem Vollmachtnehmer die Konsequenzen bekannt. Vielen Dank nochmals!

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