Hallo an Alle,
meine Frage ist folgende:
Altersrente wurde gepfändet von AG A im Jahre 2001
Hinterbliebenenrente wurde gepfändet von AG B im Jahre 2006
Schuldnerin wohnt jetzt im AG Bezirk C
Welches AG ist für den Antrag auf Zusammenrechnung der beiden örtlich zuständig ?
Das AG welches die letzte Vollstreckungsmaßnahme erlassen hat oder das AG welches das Haupteinkommen gepfändet hat (hab ich mal irgendwo gelesen in einem anderen Zusammenhang, finds aber nicht mehr ) ?
Liebe Grüße