örtliche Zuständigkeit Zusammenrechnung zwei gepfändeter Renten

  • Hallo an Alle,

    meine Frage ist folgende:

    Altersrente wurde gepfändet von AG A im Jahre 2001
    Hinterbliebenenrente wurde gepfändet von AG B im Jahre 2006
    Schuldnerin wohnt jetzt im AG Bezirk C

    Welches AG ist für den Antrag auf Zusammenrechnung der beiden örtlich zuständig ?
    Das AG welches die letzte Vollstreckungsmaßnahme erlassen hat oder das AG welches das Haupteinkommen gepfändet hat (hab ich mal irgendwo gelesen in einem anderen Zusammenhang, finds aber nicht mehr ) ?

    Liebe Grüße


  • Das AG welches die letzte Vollstreckungsmaßnahme erlassen hat oder das AG welches das Haupteinkommen gepfändet hat

    Soweit ich mich noch erinner weder noch, sondern Folgezuständigkeit des Gerichts, das zuerst einen PfüB erlassen hat (also AG A). Hab jetzt aber grad keine Fundstelle zur Hand.

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