Welcher Güterstand gilt in Deutschland ?
Mann ist Deutsch. Frau ist Polnisch.
Der lebensmittelpunkt von beiden ist Deutschland.
Beim Hauskauf in Polen gibt sie im Kaufvertrag an, dass sie im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebt.
Gilt dieser Güterstand jetzt auch in Deutschland? Oder gilt hier wiederum die Zugewinn Gemeinschaft? Wie muss der Erbschein ausgestellt werden?
Welcher Güterstand gilt Deutschland - Polen
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Thomas1 -
25. Juli 2016 um 19:09
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Art. 15 Abs. 1 EGBGB i.V.m. 14 Abs. 1 EBGB. Aus deutscher Sicht kommt es auf den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung an. Wenn dieser in Deutschland war, gilt deutsches Recht und (mangels Ehevertrag) die deutsche Zugewinngemeinschaft.
Die Erklärung im poln. Kaufvertrag ist auf eine schlechte Gewohnheit einiger Notarkollegen in Polen zurückzuführen. Ohne das Kollisionsrecht zu prüfen, beurkunden sie auch in Fällen mit Auslandsbezug, dass der Erwerber im poln. gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebt und wenden polnisches Recht an. Inhaltlich ist es in der Regel keine Rechtswahlerklärung sondern eine Erklärung zum Ist-Stand. Sie müsste ggf. belegt werden (notariell beurkundete Rechtswahlerklärung, oder die Ehegatten hatten zum Zeitpunkt des Erwerbs den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen, was aus polnischer Sicht zur Anwendbarkeit des polnischen Rechts führ, weil das Güterrechtsstatut in Polen wandelbar ist).
Auch wenn man in der Erklärung selbst eine Rechtswahlerklärung sehen möchte (was nur in Betracht kommt, wenn der deutsche Ehemann ebenfalls Partei des Vertrages war), wäre es eine Rechtswahl nach Art. 15 Abs. 2 Nr 3 EGBGB (Beschränkt auf Immobilieneigentum in Polen). -
Art. 220 EGBGB nicht zu vergessen!
Ohne Heiratsdatum kommt man also güterrechtlich und ohne Sterbedatum kommt man erbrechtlich nicht weiter.
Für einen Anwärter sind das jedenfalls alles keine einfachen Fragen.
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