Hallo zusammen,
Die Situation ist Folgende.
Die Schuldnerin ist Eigentümerin in einer WEG Gemeinschaft. Drittschuldnerin ist ebenfalls Eigentümerin in derselben WEG Gemeinschaft. Gläubiger ist die WEG selbst.
Die Gläubigerin will nun folgende Ansprüche pfänden:
- Zahlung der Kosten für die Erhaltung der Wohnung.....in ihrem wirtschaftlichen Bestand
- Zahlung der Kosten der Ausbesserungen und Erneuerungen der Wohnung..., soweit sie zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören
- Freistellung und Erstattung der privatrechtlichen Lasten einschließlich der Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und des gemeinschaftliche Gebrauchs für die Wohnung...., insbesondere auf Zahlung der Wohngelder des Zeitraums..... und der Nachforderungen der Jahresabrechnungen....gem. § 16 WEG
Leider weiß ich weder was genau das für Ansprüche sind, noch ob sie überhaupt pfändbar sind
Vielen Dank für die Hilfe!!