Goldmark Löschung

  • Hallo :)

    Ich hab versucht mich hier mal durch die Beiträge zu lesen, aber dies hilft mir bei meinem Problem nicht weiter oder ich hab den richtigen Thread noch nicht gefunden...

    In meinem Grundbuch steht: " 2.000 GM - zweitausend Goldmark aufgewertetes Darlehen, verzinslich und rückzahlbar nach den Bestimmungen des Aufwertungsgesetzes eingetragen am 05.05.1906, als abgetreten eingetragen an Herr Y am 10.01.1918, umgeschrieben am 04.05.1937 und erneut umgeschrieben am 01.05.1989."

    Die Eigentümerin des GB bewilligt und beantragt nun gemeinsam mit dem Notar die Löschung dieses Rechtes.

    Im HRP steht dazu, dass Hypotheken die noch vor ca. 1930 im Grundbuch auf Mark oder einer anderen im Zuge der Aufwertungsgesetzgebung vom 09.07.1927 außer Kraft getretenen Währung eingetragen wurden und deren Umstellung nicht bis zum 31.03.1931 beantragt wurde, sind aufgrund § 2 GBberG 1930 erloschen und von Amts wegen im Grundbuch zu löschen.

    Das GBBerG von 1930 ist aber doch mittlerweile außer Kraft getreten. Kann ich das ohne Bewilligung des Gläubigers und ohne Vorlage des Briefes löschen?

    Vielen Dank :)

  • Hallo :) ... Goldmark ... aufgewertetes Darlehen

    außer Kraft getretene Währung? nein
    nicht aufgewertetes Recht? nein

    Das mit der Amtslöschung wird wohl nichts. Zur Löschung ist die formfreie Löschungsbewilligung der Gläubigerin erforderlich. In den neuen Bundesländern geht auch Hinterlegung von 681,72 € (§ 10 GBBerG).

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