Hallo.
Ich habe eine Urkunde (Änderung einer TE) auf dem Tisch, in der u.a. die Miteigentumsanteile an die tatsächlichen Größen der Wohnungen angepasst werden. Das bedeutet, einige Wohnungen geben einzelne MEA ab, andere bekommen diese Anteile hinzu. Die Auflassung dafür ist in der Urkunde erklärt.
Blatt 01 gibt 1/10.000 MEA ab an Blatt 04
Blatt 02 gibt 1/10.000 MEA ab an Blatt 04
Blatt 03 gibt 5/10.000 MEA ab an Blatt 05
Ausgenommen von drei Wohnungen sind alle Sondereigentumseinheiten mit einer Gesamtgrundschuld belastet. Die Zustimmung der Gläubigerin habe ich angefordert.
Ist es notwendig, für die abgegebenen MEA die Pfandhaftentlassungserklärung anzufordern bzw. für die übernehmenden MEA die Pfandhafterstreckung?
Vielen Dank schon mal vorab die Antworten