Bauzeichnung gem. § 7 Abs. 4 WEG erforderlich

  • An einem Stellplatz in einer Einzelgarage, deren Lage auf dem Grundstück sich aus dem von der Baubehörde gestempelt Lageplan ergibt, soll Teileigentum begründet werden. Die Abgeschlossenheit ist bescheinigt. Ist die Vorlage von Bauzeichnungen - Grundriss, Ansichten - notwendig, das Sondereigentum ist m. E. bestimmt genug im Aufteilungsplan in Verbindung mit dem Lageplan beschrieben.

  • An einem Stellplatz in einer Einzelgarage, deren Lage auf dem Grundstück sich aus dem von der Baubehörde gestempelt Lageplan ergibt, soll Teileigentum begründet werden. Die Abgeschlossenheit ist bescheinigt. Ist die Vorlage von Bauzeichnungen - Grundriss, Ansichten - notwendig, das Sondereigentum ist m. E. bestimmt genug im Aufteilungsplan in Verbindung mit dem Lageplan beschrieben.

    Aber es ist doch gerade der Aufteilungsplan der hier fehlt.
    Wenn in der Teilungserklärung das Ding als Fertiggarage der Fa. X vom Typ Y mit den Ausmaßen l:b:h beschrieben ist könnt man es meinetwegen übersehen, für alles andere fehlt hier m.E. schlichtweg der Aufteilungsplan, also die amtlichen Bauzeichnungen.
    Am Ende entpuppt es sich noch als eine dreistöckige Droppelgarage mit zwei Wohnungen, aber halt nur einem Stellplatz :D

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