Ich schrieb NUR weil der Schlüssel da ist. Eine Besitzaufgabe wäre ein weiterer Faktor.
Aber nur weil der Schlüssel übersandt wurde, würde ich da noch keine Besitzaufgabe sehen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Schuldner in aller Regel juristische Laien sind und insbesondere von der Versteigerung keine Ahnung haben. Ich würde da eher ein Übersenden aus Unwissenheit als eine bewusste und beabsichtigte Besitzaufgabe unterstellen.
Man muss den Schlüssel ja nicht kommentarlos zurückschicken. Da könnte man ja im Begleitschreiben nochmal nachhaken.