Ich habe hier ein Ersuchen des Landes gem. § 6 FStrG auf Umschreibung eines Grundstückes auf die Bundesrepublik Deutschland. Bei dem Grundstück handelt es sich um 12000 m² Waldfläche. In dem Ersuchen wird angegeben, dass das Grundstück Bestandteil einer Ausgleichsfläche für eine Bundesstraße ist.
Meines Erachtens können die Ersuchen gem. § 6 FStrG nur für Straßen oder für die zugehörigen Anlagen gem. § 1 Abs., 4 FStrG gestellt werden.
Oder beurteile ich die Waldfläche falsch? Oder gibt es irgendwelche Ausnahmen/Sondervorschriften oder so, von denen ich nicht weiß?!