Hallo zusammen,
unsere Landwirtschaftsrichterin kam letzte Woche zu mir mit folgendem Fall: Sie hat vorliegen den Antrag eines Notars auf Erteilung eines Hoffolgezeunisses zur Löschung einer Grundschuld. Es gibt einen Hofübergabevertrag, in dem A im Jahre 1977 seinen Hof an seinen Sohn B übergeben hat. Eingetragen war zu dem Zeitpunkt eine Eigentümergrundschuld für A, die nun immer noch eingetragen ist und gelöscht werden soll. A ist 1979 verstorben.
Die Richterin zeigt mir zwei Kommentierungen, die besagen, dass Eigentümergrundschulden als wesentlicher Bestandtteilzum Hof gehören und fragt sich (und mich ;)), ob denn ein Hoffolgezeugnis hier überhaupt notwendig ist nach damaliger Übertragung des Ganzen an B oder ob die Grundschuld aufgrund Bewilligung von B gelöscht werden kann.
Ich musste mir diese Frage bisher nie stellen und überlege, ob B hier tatsächlich offenkundig als Gläubiger angesehen werden kann oder Hoffolgezeugnis erforderlich ist. Was sagt ihr ?