Könnte mir jemand von dem Schlauch herunterhelfen, auf dem ich stehe?
Fall: Volljähriges Kind (Jahrgang 1992) vollstreckt gegen Vater aus einem Unterhaltstitel nach 850 d ZPO.Im Antrag gibt der Gläubiger an, dass der Schuldner verheiratet ist, sonst nichts.Kollege setzt den Grundfreibetrag auf 900 € zuzüglich 1/2 des Mehrbetrages.
Schuldner stellt nach Erlass des PfüBs den Antrag, diesen abzuändern auf 900 € + 2/3 des Mehrbetrages.Begründung: Er habe noch eine Tochter (Jahrgang 1995) und zwei minderjährige Pflegekinder. Die Pflegekinder leben bei ihm im Haushalt. Das vereinnahmte Pflegegeld ist streitig
Mein Problem: Ich finde keine Rechtsprechung zur etwaigen Gleichstellung von Pflegekindern / handelt es sich hierbei um gesetzliche Unterhaltspflichten? Dann bestünde aufgrund Minderjährigkeit Vorrang.
Bleiben die Pflegekinder außen vor, müsste sich die weitere Tochter aber aufgrund der Volljährigkeit auch hinten anstellen?
Dann verbliebe es bei der getroffenen Regelung, damit der Schuldner die vorrangige Frau 'bedienen' kann?
Ich sehe den Wald gerade nicht vor lauter Bäumen