Hallo,
Folgende Konstellation:
Es ergeht VU, das nach Schweden per Zustellungsersuchen zugestellt wird. Eine Empfangsbestätigung wird zurückgesandt, alle freuen sich, Antrag auf Bestät. als europ. VT geht ein und wird dementsprechend erlassen. Beim Verbinden der Bestätigung des europ. VT mit der vollstr. Ausf. fällt der SE nach Rücksprache mit der Verwaltung auf, dass es sich bei der Empfangsbestätigung doch nur um eine solche handelt, die sagt, "ja, ist in Schweden eingegangen", keinen Zustellnachweis beim Schuldner.
Das VU wird also erneut zugestellt, diesmal klappt es, die SE verbindet die vollstr. Ausf. mit der zuvor bereits erstellten Bestätigung und schickt sie an den RA.
Nun ruft der RA an, da die Bestätigung als europ. VT bereits vor dem Zugangsnachweis datiert. Allerdings ist in der Bestätigung ja kein direktes Datum genannt, wann das VU zugegangen ist und da die SE bis zum Ablauf der RM-Frist der 2. Zustellung abgewartet hat, ist es theoretisch inhaltlich korrekt.
Wie ist nun zu verfahren? Kann die Bestätigung aufrecht erhalten werden oder ist diese einzuziehen, neu zu erstellen und erneut mit der vollstr. Ausf. zu verbinden?
Vielen Dank für Lösungsvorschläge