Hallo,
ich habe mal wieder einen Fall aus dem Bereich GV:
Die GV hat trotz Wechsels der GV5 zum 01.01.2017 für den Monat Januar 2017 mit der alten Berechnung aus 2016 Ihre Gebühren in die alte GV5 eingetragen und an die Landeskasse gesendet. Dort fiel der Fehler auf. Die GV hat dann in die neue GV5 die falschen Zahlen aus der alten Berechnung einfach übertragen. Dies ist zwar der Landeskasse aufgefallen, doch wurde dort "durch durchgewunken" mit der Begründung, wir prüfen nicht nach!!!. Der Betrag wurde von dort an die Gehaltskasse (Vergütung)weitergemeldet und auch ausgezahlt!!
Ich als GV Prüfer am AG muss nun die Quartalsabrechnung durchführen (wir haben hier bis Ende Juli 2017!!! auf die neue GV8( gewartet) und stehe vor dem Problem, dass bis dato weder die Landes- noch die Gehaltskasse den Fehler überhaupt bemerkt haben noch sich zuständig fühlen. Die GV wiederum behauptet, sie hätte keine Datensicherung aus Januar und können daher keine berichtigten Zahlen liefern.
und ich armer Depp kann nun die Quartalsabrechnung nicht durchführen.