nicht eingetragener Verein

  • Hallo, ich habe als Neuling im GB folgenden Fall auf dem Tisch und weiß gerade nicht so richtig, wie weiter...

    eingetragener Eigentümer: Ehepaar A + B je 1/2

    A+B übertragen beim Notar ihr Grundstück an den nicht eingetragenen Verein, bestehend aus den Mitgliedern A + B

    Der Notar hat fett aufgenommen, dass es nicht seine Idee war. Genehmigungen fehlen alle noch, wegen einem Folgeantrag Zwasihyp sitzt mir nun aber die Zeit im Nacken.
    Laut ersten Recherchen geht es wohl, dass ein nicht eingetragener Verein Eigentümer wird - sofern auch die Mitglieder aufgeführt werden ????

    Hat jemand so etwas schon mal gemacht?
    Danke vorab

  • Hallo, ich habe als Neuling im GB folgenden Fall auf dem Tisch und weiß gerade nicht so richtig, wie weiter... eingetragener Eigentümer: Ehepaar A + B je 1/2 A+B übertragen beim Notar ihr Grundstück an den nicht eingetragenen Verein, bestehend aus den Mitgliedern A + B Der Notar hat fett aufgenommen, dass es nicht seine Idee war. Genehmigungen fehlen alle noch, wegen einem Folgeantrag Zwasihyp sitzt mir nun aber die Zeit im Nacken. Laut ersten Recherchen geht es wohl, dass ein nicht eingetragener Verein Eigentümer wird - sofern auch die Mitglieder aufgeführt werden ???? Hat jemand so etwas schon mal gemacht? Danke vorab

    Klingt sehr stark nach einer Konstellation für das Anfechtungsgesetz....

  • Die entscheidende - vom BGH und auch vom KG (Rpfleger 2017, 143) offengelassene - Frage ist, ob der nicht eingetragene Verein rechtsfähig ist. Ich stehe ausweislich meiner Entscheidungsanmerkung zur Entscheidung des KG auf dem verneinenden Standpunkt. Teilt man diese Ansicht, kann die Auflassung schon deswegen nicht vollzogen werden, weil sie mangels Rechtsfähigkeit des Erwerbers materiell ins Leere geht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!