Durch ein Landesgericht in Österreich ist eine Unterbringung des Verurteilten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gem. §... ausgesprochen worden.
Durch Beschluss eines deutschen Gerichts ist die o.g. Entscheidung für vollstreckbar erklärt worden.
Der Verurteilte ist jetzt im hiesigen Bezirk in einer Psychiatrie untergebracht und der Überprüfungstermin gem. § 67e StGB steht an.
Der Richter möchte nun die Akte bzw. eine Doppelakte nebst Gutachten etc. aus Österreich haben.
Hat jemand bereits eine Aktenanforderung gemacht bzw. weiß, wie ich das praktisch mache???