Hallo,
hat jemand einen Rat in einer Beratungshilfesache?
Anfang 2017 wurde Beratungshilfe für "den Anspruch auf Auskunft zur Neuberechnung des Unterhalts aus einem Vergleich" bewilligt, Gebühren und Auslagen wurden festgesetzt.
Nun erneuter Antrag auf Beratungshilfe für "den Anspruch auf Auskunft zur Neuberechnung des Unterhalts aus einem Vergleich", da nach einem halben Jahr eine neuerliche Überprüfung der Leistungsfähigkeit geboten sei.
Das ist doch eine Angelegenheit, auch wenn der RA einen "neuen" Auftrag erhalten hat, oder?