Im ENZ sind in Anlage III Angaben zum Ehegatten zu machen, unter Ziffer 8 heißt es:
Geben Sie bitte die Bezeichnung des Güterstandes in der Originalsprache an und die diesbezüglichen Rechtsvorschriften.
Unter Ziffer 7.6 habe ich eingetragen: Errungenschaftsgemeinschaft (gesetzlicher polnischer Güterstand) - muss/sollte ich unter Ziffer 8 etwas eintragen? Habe diese Angaben nicht finden können, werden im Antragsvordruck auch vom Antragsteller nicht verlangt... Im Ferid/Firsching sind die dafür maßgebenden Vorschriften leider nicht abgedruckt...
Dabei stellt sich gleich die nächste Frage: Frage 9 beantworte ich mit "Nein" oder lasse ich offen?
Hoffe, jemand kennt die Antwort?