10. Januar 2018 um 12:31 #1 Hallo,kennt jemand die Vorschrift zur örtlichen Zuständigkeit in Urkundssachen (hier: Unterhaltsbeurkundung)?
10. Januar 2018 um 13:17 #2 Für das Jugendamt gibt es keine örtliche Zuständigkeit. Die Beurkundung kann in jedem Jugendamt erfolgen.
10. Januar 2018 um 13:46 #4 Die Beurkundung müsste m. E. mangels anderslautender Bestimmungen bei jedem Amtsgericht möglich sein.