Verstehe ich das richtig, dass auf einen VB - maschinell erstellte Ausfertigung - nicht der Name und die Bezeichnung "Rechtspfleger" enthalten sein muss ? Ich habe einen VB, auf welchen nur der Name der Person und dann "Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle" enthalten ist. Alle andere VB's auf meinem Tisch sind mit dem Namen und der Bezeichnung "Rechtspfleger". Das irritiert mich etwas.
Unterschrift auf VB
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müllerin -
14. Februar 2018 um 14:25
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Vermutlich eine Übertragung nach § 36b I 1 Nr 2 RPflG.
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Hm, der VB ist in Thüringen erlassen worden. Ist mir bisher nicht aufgefallen. Danke Kai.
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Ja das Mahngericht Aschersleben hat schon größtenteils auf den mittleren Dienst übertragen.
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Vielen Dank für Eure Antworten. Dann kann ich die Sache ja mit beruhigtem Gewissen abschließen.
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naja sind wohl die Ausfertigungen? Urschriften sind wohl immer noch mit Bezeichnung und Unterschrift versehen
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naja sind wohl die Ausfertigungen? Urschriften sind wohl immer noch mit Bezeichnung und Unterschrift versehen
Nicht bei VBs im automatisierten Mahnverfahren.
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