Hallo, ich habe eine Frage und nichts in der Suche gefunden...
Vorgelegt wird ein Kaufvertrag, in dem die Verkäuferin mit diversen Zwischennamen auftritt, die jedoch nicht im Grundbuch stehen. Auf Grundlage einer Belastungsvollmacht dieses Kaufvertrages soll nun eine Grundschuld eingetragen werden. In dem Kaufvertrag, aufgrund dessen auf die jetzige Eigentümerin aufgelassen wurde, tauchen diese Zwischennamen nicht auf. Ist etwas zu veranlassen?