Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem: Mir liegt ein Erbauseinandersetzungs- und Miteigentumsübertragungsvertrag zur Prüfung, ob eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist, vor.
Erben sind der Minderjährige und seine volljährige Halbschwester, die unter Betreuung steht, zu je 1/2. Für das Erbe der Halbschwester ist Dauertestamentsvollstreckung angeordnet. (Sie ist lediglich befreite Vorerbin, der Junge Nacherbe). Zum Nachlass gehören mehrere Grundstücke. Eines soll als Vermächtnis an die Ehefrau des Erblassers (ungleich Kindesmutter) gehen. Im Testament heißt es allerdings nur " Mit Rücksicht auf die Behinderung meiner Tochter ordne ich für Ihr Erbe Testamentsvollstreckung bis zu ihrem Tode an. (...) Der Testamentsvollstrecker hat sämtliche Vermächtnisse zu erfüllen und die Dauertestamentsvollstreckung bis zum Tode meiner Tochter durchzuführen." Zum Nachlass gehört noch ein weiteres Grundstück, hier wird sich zunächst derart auseinandergesetzt, dass beide je 1/2 erhalten, der Junge überträgt dann seinen Anteil im Wege der Erbauseinandersetzung auf seine Halbschwester, wird dabei durch seine Mutter vertreten. (Kein Vertretungsausschluss, da nicht die Mutter der Schwester)
Jetzt meine Fragen: 1. Kann eurer Ansicht nach der Testamentsvollstrecker das Vermächtnis für beide Erben erfüllen und die Auflassung erklären?
2. Bedarf die Kindesmutter für die Auflassung des zweiten Grundstückes der familiengerichtlichen Genehmigung? Ich denke ja - der Notar nein.
Vielen Dank eure Hilfe