Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Von der Insoverwalterin wurde die Löschung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund § 88 InsO beantragt.
Die Zwasi wurde am 15.9.2016 eingetragen.
Am 18.10.2016 wurde ein Zustimmungsvorbehalt eingetragen aufgrund Beschluß des Amtsgerichts vom 11.10.2016 über die vorläufige Insolvenzverwaltung.
Das Insolvenzverfahren wurde am 24.4.2017 eröffnet.
Da offenkundig ist, dass spätestens am Tage der Beschlußfassung über das vorläufige Insolvenzverfahren (11.10.2016) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen sein muss, fällt m.E. die Zwasi vom 15.9.016 unter die Rückschlagsperre und muss im Wege der Grundbuchberichtigung gelöscht werden.
Liege ich da richtig?