Liebe Kollegen und Forumsmitglieder,
ich benötige Hilfe bei der Entscheidung hinsichtlich einer familiengerichtlichenGenehmigung und hoffe darauf dass mir jemand –der sich vielleicht mit diesem Fall schon einmal selbst befasst hat- weiterhelfen kann:
Das 16jährige Kind bekommt von jedem Elternteil einen Betrag in Höhe von 20.000 € geschenkt unter der Auflage das Geld als Kommanditeinlage in eine noch mit den Eltern zu gründende KG zu leisten (Beginn der KG: Mit Eintragung im Handelsregister).
Für den Abschluss des Schenkungsvertages und des Gesellschaftervertrages wurde ein RA als Ergänzungspfleger bestellt. Dieser teilte mit, dass er durch den Abschluss der Verträge lediglich rechtliche Vorteile für das minderjährige Kind sehe.
Ich denke aber nicht, dass alles hier lediglich rechtlichvorteilhaft ist und überlege ob ich nicht einen weiteren Ergänzungspfleger bestellen sollte der sich mit dem Verfahren ausführlich beschäftigt.
Kann hier denn eurer Meinung nach eine Genehmigung ohne weiteres erteiltwerden? Oder sogar ein Negativattest??
Für Antworten bedanke ich mich bereits jetzt schon.:)