Hallo ihr Lieben
folgender Fall:
Mann geht 2017 zu einer RAin A. Stellt dort den Antrag auf Beratungshilfe. Auf Zwischenverfügungen wird nicht reagiert. Akte wird für 6 Monate auf Frist gelegt, um sie nach Ablauf wegzulegen.
Mann geht 2018 zu einer RAin B. Er versichert , dass ihm in dieser Angelegenheit bisher keine Beratungshilfe bewilligt oder versagt wurde.
Nun fällt mir bei der Prüfung die Akte aus 2017 auf. In dieser Akte nimmt dann die RAin den Antrag auf Bewilligung zurück.
Nun habe ich den Salat.
Der Antrag wäre zurückgewiesen worden, wäre er nicht zurück genommen worden.
Kann ich nun Beratungshilfe bewilligen, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen?