Hallo !
Folgender Fall liegt mir vor:
Die Betreute ist Miterbin einer Erbengemeinschaft. Zu dem Nachlass gehört nur Bankvermögen bei drei Konten.
Die Betreuerin hatte bereits einem Miterben Vollmacht erteilt für die Vertretung im Nachlassverfahren und für die Klärung der Bankangelegenheiten.
Von zwei Banken wurde die Vollmacht akzeptiert. Bei diesen Banken sind vorallem Wertpapiere vorhanden. Diese sollen nun aufgelöst werden.
Wird für die Auflösung der Konten und auch für die Kündigung der Wertpapiere eine Genehmigung benötigt ? Bin mir bei Erbengemeinschaften immer unsicher.
Für die dritte Bank liegt nun eine Erbschaftsvollmacht vor.
Muss in der Vollmacht die Betreute als Erbin aufgeführt werden oder die Betreuerin als ges.Vertreterin des Betreuers ?
Für die Unterzeichnung der Vollmacht bin ich der Meinung, dass keine Genehmigung erforderlich ist.