Liebe Forianer,
eigetlich soll ich nur eine AV eintragen, aber:
Im April wurde ein Zerleger gebucht. Der Vermerk ist richtig: BVNr. 2 gemäß FN zerlegt und unter 3 neu vorgetragen.
IM BV wude aber die 2 gerötet und dann als laufende Nr. wieder die 2 eingetragen, bish. lfd. Nr. laut Eintrag die 3.
Gleichzeitig wurde in Abt. 3 Sp. 2 der Belastungsgegenstand fortgeschrieben, also BV 2 gerötet, BV 3 eingetragen.
Die Fehlbuchung im BV kann ich ALB-freundlich durch erneuten Vortrag beheben. Was ist aber jetzt theoretisch mit der Grundschuld passiert?
(Theoretisch, weil diese nunmehr ohnehin gelöscht werden soll.)
Macht ihr bei Fortschreibung des Belastungsgegenstande Vermerke? (an meiner alten Wirkungsstätte ja, hier nein)
Viele Dank für eure Hilfe!
Der Koala