Im Grundbuch Blatt 100 sind zulasten eines Grundstücks in Abteilung II drei Dienstbarkeiten eingetragen. Die Dienstbarkeiten wurden nach dem Übertragungsvermerk am 05.06.2008 zusammen mit dem Grundstück von einem anderen Batt in das jetzige Blatt 100 übertragen. Es fehlt jeweils das ursprüngliche Eintragungsdatum. Eventuell wurde dies jeweils bei der Übertragung des Grundstücks und der Dienstbarkeiten vergessen mitzuübertragen.
Das Grundstück soll nun einem anderen Grundstück zugeschrieben und hierfür in ein anderes Grundbuch übertragen werden.
Zulasten des neu gebildeten Grundstücks soll eine Grundschuld eingetragen werden. In der Grundschuldbestellungsurkunde ist zum Rang festgelegt, dass "...der Grundschuld diverse Dienstbarkeiten in Abteilung II vorgehen dürfen...".
Durch das fehlende Eintragungsdatum bei den Dienstbarkeiten ist aber m.E. gar keine Darstellung der Rangverhältnisse möglich. Vielmehr müsste das jeweilige Eintragungsdatum der Dienstbarkeiten ermittelt und von Amts wegen im Wege der Berichtigung ergänzt werden.
Oder kann ich mich einfach auf den Standpunkt stellen, dass das Eintragungsdatum der Dienstbarkeiten nachvollziehbar vor dem jetzigen Eintragungsdatum der Grundschuld befindet und sich dies aus einem der früheren Grundbücher ergibt?
Wie seht Ihr das?