Liebe Experten,
ich habe in der Strafvollstreckungsabteilung die Einziehung von Wertersatz zu vollstrecken. Mein dänischer Verurteilter wohnt jedoch in Dänemark und dort soll auch ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet worden sein.
Er hat mir ein dänisches Schreiben eines Gerichts vorgelegt. Das ist aufgebaut wie ein Protokoll. Gläubiger und Schuldner erscheinen, Schuldschein wird vorgelegt, Schuldner erklärt, nicht zahlen zu können.
Die letzten Sätze lauten: Insolvenzerklärung wurde ausgestellt. Der Fall wurde geschlossen. Das Gericht hat aufgehoben.
Eine andere Erklärung könne er mir nicht einreichen. Insbesondere keine übersetzte, weil er dafür kein Geld habe.
Ich werde weder aus der "Erklärung" schlau noch aus Google.
Weiß jemand, wie ein dänisches Inso-Verfahren abläuft und welche Auswirkungen es auf meine Forderung hat?
Ich weiß, dass für Dänemark nicht die EUInsVO gelten aber sehr wohl der § 343 InsO und dass es wohl eine 5-jährige Wohlverhaltensperiode gibt.
Für Hilfe wäre ich dankbar.