Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall auf dem Tisch und weiß nicht so recht weiter:
Das Strafende ist nächste Woche. Allerdings gab es in der Zwischenzeit eine erneute Verurteilung. Das andere Gericht kann die Strafe bis nächste Woche nicht einleiten, da die Akten wegen der zunächst eingelegten und dann zurückgenommenen Revision noch beim BGH liegen.
Der VU möchte nun gern freiwillig bleiben, da er sonst ja wieder von vorn beginnen würde.
Kann ich diesen freiwilligen Aufenthalt anrechnen?
Vielen Dank im Voraus