Hallo,
ich habe folgende Frage:
Es sind insgesamt 2 Blätter (1000 und 2000) mit demselben Eigentümer beteiligt. Ursprünglich gab es auf beiden Blättern je 1 Grundstück (lfd. Nr. 1) bestehend aus je 1 Flurstück. Die Bestandsangaben wurden jeweils nach dem Liegenschaftskataster berichtigt. Somit sind auf jedem Blatt nun je 1 Grundstück mit 2 Flurstücken eingetragen. Der Eigentümerverkauft von jedem Blatt jeweils 1 Flurstück an dieselben neuen Eigentümer. Nun das Problem: Auf Blatt 1000 lastet eine Grunddienstbarkeit zulasten des jeweiligen Eigentümers von Blatt 2000. Dieses Recht wurde noch auf der lfd. Nr. 1 eingetragen. Nun lege ich für die neuen Eigentümer ja ein neues Blatt an. Wie verhält es sich jetzt mit der Grunddienstbarkeit?!
Vielen Dank für Antworten!