Eine Frage zur Eintragung der Überbaurente ins Grundbuch:
Kurz zum SV: Aufgrund einer neu zu errichtenden Außendämmug überschreiten wir die Grundstückgrenze zu unserem Nachbar, d.h. wir sind gemäß §912 (2) BGB verpflichtet unserem Nachbar eine Überbaurente zu zahlen. Die Höhe der Überbaurente soll mit Vertrag festgelegt werden und in Form einer Einmalzahlung geleistet werden.
Dazu meine Frage:
1.) Ist die Höhe der Überbaurente auch dann gemäß §914 (2) Satz 2 BGB ins Grundbuch einzutragen, wenn diese - wie vorliegend vorgesehen - in Form einer Einmalzahlung geleistet wird?
2.) Und wenn ja, in welches Grundbuch ist die Höhe der Überbaurente einzutragen? In unser Grundbuch (=> wir sind zur Zahlung verpflichtet) oder in das Grundbuch des Nachbarn (=> dieser wird durch Rente begünstigt)
Vielen Dank für eine Rückmeldung