Hallo zusammen,
ich mache nur in Vertretung Nachlass und komme in folgender Sache nicht weiter:
Zum Sachverhalt: Es ist ein Erbausschlagungsverfahren anhängig, in welchem, aufgrund des Ablauf der Erbausschlagungsfrist, die minderjährige Tochter des Erblassers als Alleinerbin in Betracht kommt.
Der Rechtsanwalt des Verstorbenen beantragt nun die Bestellung eines Nachlasspflegers zur Feststellung der unbekannten Erben. Hintergrund sind zwei Verfahren beim Sozialgericht die derzeit unterbrochen wurden´zur Ermittlung der Erben.
Ich habe ihm geantwortet, dass die minderjährige Tochter als Erbin in Betracht kommt und die Voraussetzungen für die Einleitung einer Nachlasspflegschaft daher nicht vorliegen.
Nun antwortet er, dass solange die minderjährige Tochter des Erblassers nicht unbestreitbar als Erbin feststeht, ein Nachlasspfleger zu bestellen ist.
Könnt Ihr mir hier weiterhelfen? Sollte ich einen Nachlasspfleger bestellen oder muss ich recherchieren, worum es in den zwei Verfahren vor dem Sozialgericht geht und ob die Bestellung eines Nachlasspflegers überhaupt Sinn macht, könnte sich auch um einen höchstpersöhnlichen Anspruch handeln.