Hallo und guten Morgen,
wir haben am 06.11.2017 einen Antrag auf Erlass eines VB gestellt. Am 08.11.2017 (Eingang bei uns) erreichte uns die Mitteilung des Gerichts, dass am 03.11.2018 Widerspruch eingelegt worden sei.
Ist die Gebühr für den VB angefallen?
Danke vorab
Liane