Rangänderung Rückerwerbsvormerkung/Grundschuld

  • Im Grundbuch ist in Abteilung II nur eine Rückerwerbsvormerkung für die Stadt eingetragen.

    Vorgelegt wird nun eine Grundschuldbestellungsurkunde, in der u.a.bestimmt ist: "Die Grundschuld soll erste Rangstelle haben."

    Weiter vorgelegt wird eine Rangrücktrittserklärung der Stadt, in der diese den Rücktritt hinter die neu einzutragende Grundschuld bewilligt aber nicht beantragt.

    Kann in der Erklärung in der Grundschuldbestellungsurkunde "Die Grundschuld soll erste Rangstelle haben" ein Antrag auf Eintragung des Rangrücktritts der Vormerkung hinter die Grundschuld gesehen werden oder muss ein solcher Antrag von einem Antragsberechtigten ausdrücklich gestellt werden?

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