Hallo,
ich habe das wiederholte Problem, dass ich eine Rechtsnachfolgeklause bei einer Globalzession aufgrund einer Abtretungsbestätigung erteilen soll. Vorgelegt wird mir immer eine Kopie, welche die Abtretungsbestätigung mit einem Auszug, welche den konkrete Schuldner bezeichnet, beinhaltet. Diese Kopie wird dann vom Notar als übereinstimmend mit der Urschrift beglaubigt. Ich habe dann jedes mal eine entsprechende notarielle Urkunde dergestalt gefordert, aus der die Abtretung als solches und nicht nur deren Bestätigung mit dem entsprechendem Auszug betreffend den konkreten Schuldner, hervorgeht. Leider will oder kann mich der jeweilige Antragsteller nicht verstehen; handhabe ich das Problem zu eng?
In einem weitern Fall habe ich das Problem, dass die Kopie vom Notar als mit der Urschrift übereinstimmen beglaubigt wird, der Inhalt der Abtretung diese auch beinhaltet, also nicht nur bestätigt, aber die Überschrift von einer Bestätigung spricht. Was spricht dagegen, das als Falschbezeichnung auslegen?
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