Hallo,
bevor jetzt der Hinweis auf die vorhandenen Threads kommt: Die habe ich durch. Meine Konstellation habe ich aber nicht gefunden.
Ich habe auch nur zwei kurze Fragen:
1. In meinem Verfahren möchte das Jugendamt selbst zum Kindergeldberechtigten (mj. Kind) bestimmt werden, ich finde aber nirgendwo einen Hinweis, wer überhaupt in Frage kommt (außer das Kind selbst nach BKGG und die diversen Haushaltspersonen nach 64 ESTG). Meines Erachtens nach kommt das Jugendamt als "Unterhaltszahler" (§ 64 Abs. 3 S. 1) in Betracht, weil das Kind in einer vom Jugendamt finanzierten Jugendhilfeeinrichtung lebt und 33sgbVIII-Hilfe bekommt, aber ich finde keinen Fall, wo das schonmal gemacht wurde.
2. Die Eltern des Kindes sind beide unbekannten Aufenthalts... wie löse ich das Problem mit der Anhörung?
Okay, doch noch eine dritte Frage: Käme in diesem Fall nicht ggf. auch das Kind selbst als Berechtigter in Betracht entsprechend § 1 Abs. 2 BKGG?