Hallo Zusammen,
ich bin durch eine Anfrage eines Versorgungsdienstleisters auf ein Grundbuch gestoßen, bei dem von 20 eingetragenen Eigentümern lediglich zwei (geboren um 1930) noch leben. Weitere Eigentümer sind zwischen 1880 und 1930 geboren.
Erbnachweise sowie lebende Erben konnten nur in einem der übrigen 18 Fällen vorgelegt sowie ermittelt werden.
Weitere Ermittlungen in "alle Richtungen" gingen leer aus.
Gespräche mit verschiedene Nachlassgerichten hinsichtlich § 82 a S. 2 GBO waren nicht erfolgsversprechend.
§ 927 BGB scheidet aus verschiedenen Gründen hier aus.
Hat jemand eine andere Idee, wie ich das Grundbuch "sauber" bekomme?
Den lebenden zwei Eigentümern die Grundbuchberichtigung aufzutragen ist meiner Meinung nach auch nicht erfolgsversprechend.
Vielen Dank schon einmal im Voraus