Ich habe hier einen dinglichen Arrest gegen einen serbischen Staatsbürger. Es gibt einige Konten sowie ein Grundstück. Eingetragen, bzw. berechtigt ist er jeweils mit seiner Ehefrau in Gesamthandsgemeinschaft nach jugoslawischem Recht.
Ich hätte nun vermutet, dass ich gegen beide einen Titel brauche.
Nun wird mitgeteilt, dass die Ehefrau bereits 2016 verstorben ist.
Es wird ein Erbschein vorgelegt, Mann und 3 Kinder jeweils 1/4. (richtig? Rpfl. hat unterschrieben, Richtervorbehalt wegen Auslandsrecht?)
Im Grundbuch ist noch die Gesamthandsgemeinschaft eingetragen.
Kann ich gegen den Mann vollstrecken (Arresthypo, Veräußerungsverbot, Pfändungen?) Wie? Oder sind mir aufgrund der Gemeinschaft die Hände gebunden?