Nachlasspfleger beauftragt Rechtsanwalt

  • Huhu,

    ich hab folgenden Fall:

    Nachlasspfleger ist Rechtsanwalt.
    Es wurde ein Aufgebot zum Ausschluss der Nachlassgläubiger durchgeführt.

    Im Rahmen der Rechnungslegung sieht man nun, dass für das Aufgebotsverfahren eine Rechnung der Kanzlei gegen den Nachlass gerichtet wird, welche nach RVG abgerechnet wurde.
    Der Betrag wurde aus dem Nachlass gezahlt.

    Im Aufgebotsverfahren ist der Rechtsanwalt als Nachlasspfleger aufgetreten.

    Hättet ihr damit ein Problem?
    Vergütungsantrag für die Zeit wurde noch nicht gestellt, für das Aufgebot dürfte er sich nun natürlich keine Zeit mehr anrechnen aber darf er dann hier nach RVG abrechnen? Und darf er dies auch so einfach aus dem Nachlass entnehmen.
    Normalerweise hat man ja ein Vergütungsfestsetzungsverfahren bei dem die Erben gehört werden bzw. ein Pfleger.

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