Hat jemand schon mal Erfahrung mit folgendem Sachverhalt gemacht?
Das Strafurteil spricht aus
- eine Bewährungstrafe
- die Einziehung von Wertersatz
- im Adhäsionsverfahren zugunsten d. Geschädigten dieselbe Summe wie bei der Einziehung
Zusätzlich wird im Bewährungsbeschluss die Auflage gemacht, die Schuld beim Geschädigten in Raten zu begleichen (allerdings würde das angesichts der Forderungshöhe 12,5 Jahre dauern...)
Jetzt habe ich eine Wertersatzeinziehung, die ich eigentlich beim Verurteilten beitreiben müsste, also auf die Rechnung setzen müsste.
Andererseits besitzt der Geschädigte aus dem Adhäsionsverfahren einen eigenen Titel.
Und darüber hinaus zahlt der Verurteilte aus der Bewährungsauflage monatliche Rückzahlungen.
Sollte ich dem Geschädigten vielleicht mitteilen, dass ich momentan abwarte, wie die Teilzahlungen weitergehen und den Wertersatzbetrag noch nicht auf die Rechnung setzen???