Bezeichnungsänderung bei Teileigentum

  • Hallo, ich habe folgendes Problem auf dem Tisch und bisher noch nichts Passendes dazu gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen: Im Grundbuch ist ein Teileigentumsrecht (Zubehör- und Waschraum) eingetragen. Diese Bezeichnung steht auch so in der Teilungserklärung und wurde seinerzeit bei der Eintragung übernommen. Der Eigentümer möchte gerne, dass ich den Zusatz "Zubehör- und Waschraum" streiche, da diese Räume so nicht mehr genutzt werden. Ich bin mir jetzt unsicher, ob für diese "Streichung" eine Bewilligung nebst Mitwirkung aller Eigentümer vorgelegt werden müssen oder ob dieses überhaupt eintragungsfähig ist, weil es sich hierbei nur um eine "Bezeichnung" des Teileigentums und nicht um eine "Änderung" der Nutzungsart handelt. Wie seht ihr das? Vielen Dank schon mal!

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