hallo,
die Betroffene war Miteigentümerin eines Grundstückes. Das Grundstück ist im Wege der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert worden und das Geld hinterlegt. Bedarf es zur Vereinbarung über die Auszahlung gegenüber der Hinterlegungsstelle einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung ?