Liebe Kollegen,
ich muss mich gerade mit folgendem Fall befassen:
Im Grundbuch eingetragen sind B und C in Erbengemeinschaft nach A.
Testamentsvollstreckung ist angeordnet.
Der Miterbenanteil des B am Nachlass des A ist gepfändet worden.
Ferner wurde über das Vermögen der B das Insolvenzverfahren eröffnet.
Nun soll das Grundstück veräußert werden.
Meine Überlegung wäre gewesen, den Pfändungsvermerk aufgrund Bewilligung des Gläubigers zu löschen,
anschließend den Insolvenzvermerk aufgrund Bewilligung des Insolenzverwalters zu löschen (dieser hat wohl schon gesagt, dass er das Grundstück freigeben würde) bzw. alternativ den Insolvenzverwalter am Vertrag mitwirken zu lassen
und dann im Vertrag den Testamentsvollstrecker für die Erben auftreten zu lassen. TV-Zeugnis bzw. öffentl. Testament nebst Annahmebescheinigung und Entgeltlichkeit vorausgesetzt.
Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall? Oder hat jemand Einwände gegen meine Idee?
Vielen Dank im Voraus