Testamentsvollstreckung, Insolvenzvermerk, Miterbenanteil gepfändet

  • Liebe Kollegen,

    ich muss mich gerade mit folgendem Fall befassen:
    Im Grundbuch eingetragen sind B und C in Erbengemeinschaft nach A.
    Testamentsvollstreckung ist angeordnet.
    Der Miterbenanteil des B am Nachlass des A ist gepfändet worden.
    Ferner wurde über das Vermögen der B das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Nun soll das Grundstück veräußert werden.
    Meine Überlegung wäre gewesen, den Pfändungsvermerk aufgrund Bewilligung des Gläubigers zu löschen,
    anschließend den Insolvenzvermerk aufgrund Bewilligung des Insolenzverwalters zu löschen (dieser hat wohl schon gesagt, dass er das Grundstück freigeben würde) bzw. alternativ den Insolvenzverwalter am Vertrag mitwirken zu lassen
    und dann im Vertrag den Testamentsvollstrecker für die Erben auftreten zu lassen. TV-Zeugnis bzw. öffentl. Testament nebst Annahmebescheinigung und Entgeltlichkeit vorausgesetzt.

    Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall? Oder hat jemand Einwände gegen meine Idee?

    Vielen Dank im Voraus

  • ... bzw. alternativ den Insolvenzverwalter am Vertrag mitwirken zu lassen ...

    Im Augenblick könnte er mal nicht handeln. Hinsichtlich der Pfändung wegen der Verstrickung. Zwar besteht nur ein Verfügungverbot (§ 829 ZPO; §§ 135, 136 BGB), aber eben aufgrund einer Pfändung (-> § 80 Abs. 2 S. 2 InsO). Und im Hinblick auf die Testamentsvollstreckung fällt der Erbanteil zwar in die Masse, aber die Verfügungsbefugnis bleibt beim Testamentsvollstrecker (Umkehrschluss aus § 80 Abs. 2 S. 1 InsO; § 2211 BGB -> nicht nur ein Veräußerungsverbot). Auf eine Freigabe des Insolvenzverwalters käme es daher wohl gar nicht an. Aber wenn sie zu erreichen ist …. umso besser. Der Testamentsvollstrecker wäre auch nicht durch die Verstrickung in seiner Verfügungsbefugnis beschränkt, weil sie nur den Erbanteil betrifft (BayObLG, Beschluß vom 27.12. 1982, BReg. 1 Z 112/82). Wenn die Verstrickung durch das Finanzamt beendet wird, muß man sich aber auch darüber keine Gedanken mehr machen.

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