Hallo!
Ich habe einen Rangrücktritt mit der Formulierung: "Das genannte Recht tritt hinter das in Abt.II einzutragende Tankstellenrecht zugunsten .... zurück und zwar bis 31.12.2037 mindestens".
Dass ein RR befristet sein kann, ist klar. Aber habe ich durch das angefügte "mindestens" überhaupt eine Befristung?
Wie ist diese ggf. einzutragen?
Danke für Eure Hilfe!